Die Satzung unserer Genossenschaft lehnt sich eng an ein Muster an, das uns in der Gründungsphase empfohlen wurde. Ein „gut abgehangenes“ und vielfach genutztes Muster hat seine gute Berechtigung, viele Unfälle und Zweifelsfälle sind dort bereits berücksichtigt – gemäß dem juristischen Grundsatz, dass man sich die schlimmstmögliche Wendung ausdenken und dafür vorbauen muss.

Mit Übernahme dieses Textes waren lediglich einige wenige Entscheidungen zu treffen. So haben wir beispielsweise festgelegt:
- Wir gründen eine Genossenschaft mit maximal 20 Mitgliedern. Das erlaubt uns, auf einen Aufsichtsrat zu verzichten und die Bürokratie klein zu halten.
- Wir regeln die Kündigung von freiwilligen Anteilen und den Austritt aus der Genossenschaft so, dass die Stabilität der Gemeinschaft gewahrt bleibt. Auszahlungen und Austritte sind nur mit ausreichend langen Fristen möglich. Das erlaubt uns, das abfließende Kapital rechtzeitig zu refinanzieren und vor allem in Ruhe geeignete neue Bewohner zu suchen.
- Wir installieren einen kleinen Vorstand von zwei Personen, der schnell und unkompliziert agiert. Gleichzeitig erlauben wir mit angemessenem Aufwand die Besetzung eines weiteren Vorstandspostens und sind damit für unvorhergesehene Ausfälle gewappnet.
- In der Präambel der Satzung erläutern wir, welche Art Wohnprojekt wir errichten möchten. Sie umreißt den Anspruch, den wir an diese Gründung stellen.
Die Satzung im Volltext steht hier zum Download zur Verfügung.