Anteile zahlen … und dann auch noch Miete?

Manches Mal ernten wir verwunderte Blicke, wenn wir Interessenten unsere Finanzierung präsentieren. Da soll doch tatsächlich jeder Nutzer Anteile zeichnen, die gut und gerne ein Drittel eines Kaufpreises ausmachen würden. Und obendrauf ist jeden Monat eine Miete (in der Genossenschaft heißt es: Nutzungsentgelt) fällig. Kann denn das sein?

Ja, es kann. Es muss sogar. Wir müssen die Finanzierung stemmen und können leider keine Billigmieten bieten wie die Traditionsgenossenschaften. Denn die Kosten für den Kredit und für den laufenden Unterhalt des Hauses müssen jedes Jahr erwirtschaftet werden. Auch im Eigenheim oder in der Eigentumswohnung fallen diese an – nur eben nicht jeden Monat. Grundsteuer und Reparaturen, eine Wartung des Aufzugs, der Austausch der Heizung oder das neue Dach stehen unregelmäßig an. Zusammen ergibt das eine Miete, die nicht unter dem marktüblichen Preis liegen kann.

Aber die gekaufte, eigene Wohnung kann ich nach 20 Jahren verkaufen und fahre damit Gewinn ein! Das ist richtig. Sie hat allerdings im Gegensatz zu freiwilligen Anteilen in der Genossenschaft zwischendurch keinerlei Zins oder Dividende erbracht. Der Gewinn fällt erst ganz am Schluss beim Wiederverkauf an.

Wir haben in einer Beispielrechnung das Wohnen im Einfamilienhaus und in der Wohnung bei GemeinsamWohnen HHH verglichen. Ergebnis: Alle Nebenkosten, Kredite, Wertverluste mitgerechnet, sind die Kosten vergleichbar. Aber wenn ich Wert auf Gemeinschaft und Verteilung von Aufgaben lege, fährt die Wohnung einen sozialen Mehrwert ein.