Eigentum schützt vor Eigenbedarf

Sie gilt als die härteste Waffe aus dem Arsenal der Vermieter: Einer Kündigung wegen Eigenbedarfs ist für einen Mieter, der möglicherweise nach vielen Jahren aus seiner Wohnung, aus seinem Wohnumfeld geworfen wird, nur schlecht beizukommen. Tausende Prozesse werden jährlich darum geführt, dass Vermieter den Wohnraum für sich oder ihre Angehörigen beanspruchen, letztlich aber teuer sanieren und noch teurer weitervermieten möchten.

In unserem Grundgesetz knirscht es hier zwischen der Eigentumsgarantie und sozialstaatlichen Zielen. So kann es geschehen, dass eine 79jährige Frau nach mehr als 40 Jahren aus ihrer Wohnung geworfen wird – vom neuen Eigentümer, der vielleicht auch andere Optionen gehabt hätte. Bis Ende 2026 soll eine Expertenkommission Mietrecht neue Vorschläge zu dieser Problemlage machen (aktuell dazu die Süddeutsche Zeitung).

Sich vor einer Eigenbedarfskündigung zu schützen, ist aber auch möglich durch eine andere Vermieterstruktur. Die bieten Genossenschaften (auch wir!), denn zunächst ist jede Genossin bereits Miteigentümerin ihrer Immobilie. Gleich mit welchem Anteil, sie kann über die Mitgliederversammlung mitbestimmen über das Vorgehen bei der Vermietung. Dort trifft sie auf Gleichgesinnte, auf andere Genossen, die selbst dort wohnen. Wer keine Silberlöffel klaut, darf sich vor einer Kündigung sicher fühlen. Und eine Genossenschaft hat keine Familie – kann also die simpelste und zu oft wohl erlogene Begründung gar nicht heranziehen.

Noch dazu entlastet der Zusammenschluss von anderen Aufgaben und Verpflichtungen, denen der Eigentümer eines Hauses nachkommen muss. Wer Genossenschaft hat, kann auf Eigentum verzichten.