Ausgerechnet Genossenschaft?
Unser Wohnprojekt setzt auf eine in Lüdinghausen bislang nicht angebotene Wohnform. Es ist ein innovatives Gemeinschaftsprojekt, das mit sozialem und nachhaltigem Anspruch gemeinsames Wohnen für Alt und Jung, Singles, Paare oder auch Kleinfamilien bieten soll.
Die Hausgemeinschaft will sich selbst organisieren. Sie legt Wert auf Beteiligung und Gleichberechtigung der Mitglieder, unabhängig von persönlichen Vermögensverhältnissen. Sie ist darauf angelegt, dauerhaft anderes Wohnen zu bieten. Sie will Grundstück und Immobilie der Spekulation entziehen, die Anteile am Projekt sollen nicht mit Gewinn verkauft werden, ihr Wert nicht steigen.
Diesen Idealen entspricht als Rechtsform in erster Linie die Genossenschaft.

Flexibilität und Entscheidungshoheit
Im Binnenverhältnis bietet die Genossenschaft Flexibilität bei der bedarfsgerechten Zumessung der Wohnungen. Denn ein Tausch von Wohnungen ist ohne bürokratischen Aufwand möglich. Dagegen würde dies bei persönlich gehaltenen Eigentumswohnungen wechselseitige Mietverträge oder gar Dreiecksverträge für einen Ringtausch unterschiedlich großer Wohnungen erfordern.
Noch spürbarer ist der Unterschied zu anderen Organisationsformen bei der Neuaufnahme von Bewohnerinnen. Meine Anteile an einer Genossenschaft kann ich nicht direkt weitergeben. Ein ausscheidendes Mitglied gibt seine Anteile zurück an die Gemeinschaft und diese entscheidet darüber, wer als neuer Mitbewohner geeignet erscheint. Das kann ein Erbe oder eine vom ausscheidenden Mitglied ausgewählte Nachfolgerin sein – muss es aber eben nicht. In vielen Fällen wird die Gemeinschaft solchen Wünschen entsprechen, aber sie kann frei darüber entscheiden.
Genossenschaft als ideale Form
Die Genossenschaft ist daher die Organisationsform, die die Ziele des Wohnprojekts gemeinsam und solidarisch verfolgt und nachhaltig sichert.